Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis fungiert als „Steckbrief“ für Wohnimmobilien. Durch verschiedene Angaben zeigt er die Energieeffizienz eines Hauses auf und vermittelt gleichzeitig, wie das Gebäude kostengünstig modernisiert werden kann.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in den meisten Fällen einen Energieausweis vor, damit der energetische Zustand eines Gebäudes bewertet werden kann.

Der Energieausweis zeigt neben allgemeinen Angaben zur Immobilie, welche Heizstoffe verwendet werden wie Gas, Holzpellets oder Strom und auch die Energiekennwerte. Moderne Ausweise zeigen zudem ähnlich wie Elektrogeräte die Energieeffizienzklasse von A+ bis H an.

Wenn die Immobilie nur zum Wohnen verwendet wird, wird der Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt und nicht für eine einzelne Wohnung. Bei Immobilien, die z. B. auch gewerblich oder anders genutzt werden, gilt der Ausweis nur für den Wohnbereich. Dabei muss der Energieausweis den Vorgaben des zurzeit geltenden GEG entsprechen. Der Ausweisaussteller gibt dabei Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung sowie das Ausstellungsdatum an und unterschreibt diesen handschriftlich oder digital. Er muss nicht in Farbe ausgedruckt werden.

(Quelle und weiterführende Hinweise: Verbraucherzentrale)

 

Er soll potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen einen Überblick über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten verschaffen. Bei Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel ist der Energieausweis Pflicht. Alles Wissenswerte über den Energieausweis erfährst du im folgenden Beitrag.

 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Das Gebäudeenergiegesetz, das die Energieeinsparverordnung abgelöst hat, verpflichtet Vermieter:innen und Verkäufer:innen von Immobilien zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. 

  • Bereits mit der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Werte des Energieausweises genannt werden.  

  • Käufer:innen und Mieter:innen haben das Recht, vor Ihrer Entscheidung den Energieausweis einzusehen. 

 

Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung

Die Energieausweispflicht ist über das Gebäudeenergiegesetz geregelt. Davor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Als Eigentümer:in hast du die Pflicht, dich selbst darüber zu informieren, ob du einen Energieausweis benötigst und ihn gegebenenfalls zu beantragen. Bei Eigentumswohnungen kommst du in der Regel weiter, indem du einfach die Hausverwaltung nach dem Energieausweis fragst.

 

Wann der Energieausweis verpflichtend ist

Lediglich bei einem Nutzerwechsel musst du als Eigentümer:in einen Energieausweis vorlegen. Erfahre hier mehr zu spezifischen Situationen, die einen Energieausweis erfordern: 

  • Energieausweis beim Hausverkauf

  • Vermietung und Energiepass

 

Energieausweis bei Neubauten und nach Sanierungsmaßnahmen

Wer eine Immobilie neu erwirbt oder neu anmietet, hat Anrecht auf einen Energieausweis. Weitere Fälle, bei denen ein Energieausweis Pflicht ist, sind:  

  • Eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder auch andere umfassende Sanierungsarbeiten, die eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG erforderlich machen.

 

Wann kein Energieausweis erforderlich ist

Es ist nicht immer verpflichtend einen Energieausweis neu zu beantragen. Folgende Fälle kommen ohne Energieausweis aus: 

  • Du wohnst selbst in deiner Immobilie. 

  • Du hast bereits eine:n Mieter:in. 

  • Es handelt sich um ein Baudenkmal, ein Abrisshaus, ein kleines Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern oder eine Ferienimmobilie. 

Wir erstellen Ihren Energieausweis!

Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu verkaufen, dann benötigen Sie einen Energieausweis. Wir erstellen Ihnen einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Ihre Vorteile

So wissen Sie, welchen Energieausweis Sie benötigen

*Ausnahme: Für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprachen oder diesen Standard nachträglich erfüllten, genügt ein Verbrauchsausweis.
Baujahr bis 1977Baujahr ab 1977Neubau
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfsausweis*freie WahlBedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheitenfreie Wahlfreie WahlBedarfsausweis

Verbrauchsausweis für 99,99€

Verbrauchsausweis

Wir haben für Sie alle Angaben, die sie für einen verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen, zusammengestellt. Haben Sie alle Informationen zusammengetragen, dann laden Sie die PDF herunter und füllen sie diese direkt aus.

Bedarfsausweis für 149,95€

Bedarfsausweis

Wir haben für Sie alle Angaben, die sie für einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, zusammengestellt. Haben Sie alle Informationen zusammengetragen, dann laden Sie die PDF herunter und füllen sie diese direkt aus.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Energieausweises!

Sie möchten einen Energieausweis von uns erstellen lassen? Dann füllen Sie einfach das Kontaktformular unten aus. Wir werden Sie danach umgehend kontaktieren.

Das müssen Sie zum Thema Energieausweis wissen!

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden u. a. die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude von der Bundesregierung umgesetzt.

Die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Es löst das Energie-Einspar-Gesetz (EnEG), die Energie-Einsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.

Das GEG regelt z. B.:

  • energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude
  • Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden
  • Beim Neubau welche Anteile an regenerativen Energien verbaut werden müssen.

 

Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV). Dafür müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.

(Quelle und weiterführende Hinweise: Verbraucherzentrale)

Für Eigentümer, Verkäufer und Vermieter haben wir das Wichtigste zusammengefasst:

Für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude (z. B. Büros) ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung zwingend spätestens zur Vorlage bei der Besichtigung vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sehr kleine Gebäude (max. Nutzfläche 50 m²) und „Abrissgebäude“.

In der Regel haben Sie als Eigentümer die Wahl, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erstellen lassen. Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, so hat der Verwalter Ihnen die Erstellung bereits abgenommen und stellt Ihnen den Ausweis gerne zur Verfügung. Der Verbrauchsausweis legt die tatsächlichen Verbräuche der letzten 3 Abrechnungsjahre zugrunde. Für einen Bedarfsausweis muss der Energieberater zunächst Ihre Immobilie analysieren und den theoretischen Bedarf anhand der Beschaffenheit Ihrer Immobilie ermitteln.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Bei Immobilienanzeigen, ob Zeitung oder Internet, in Exposés und bei allen Immobilienangeboten sind die Energiekennwerte anzugeben. Spätestens bei der Besichtigung ist zudem der Energieausweis in Kopie vorzulegen oder auszuhängen. Mit Vertragsabschluss ist eine Kopie des Ausweises an den Käufer oder Mieter zu übergeben.

Selbst wenn sich Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter darüber einig sind, auf den Energieausweis zu verzichten, ist dies nicht möglich. Es handelt sich um eine öffentlich rechtliche Verpflichtung. Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Notar die Beurkundung nicht vornimmt, wenn der Energieausweis fehlen sollte.

Sollten Sie bereits einen Energieausweis erstellen lassen haben, hat dieser i. d. R. 10 Jahre Gültigkeit. Es gibt Ausnahmen, z. B. wenn energetisch relevante Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden.

Lassen Sie unse gerne eine Kopie zukommen und wir prüfen dies gerne für Sie.

Sollten Sie noch keinen Energieausweis haben, prüfen Sie zunächst, ob Ihre Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist. In der Regel liegt dem Hausverwalter dann bereits der Ausweis vor und Sie erhalten dort eine Kopie.

In jedem anderen Fall sind Sie gut beraten, einen Energieausweis zeitnah erstellen zu lassen, da das Nichtvorlegen des Ausweises bei Besichtigung ein empfindliches Bußgeld bis zu 10.000 € nach sich ziehen kann.

Liegt Ihnen der Ausweis bereits vor, bitten wir Sie, uns diesen zeitnah auszuhändigen, so dass wir für Sie das Exposé um diese Angaben ergänzen können und den Verpflichtungen aus dem GEG damit nachkommen.

Sie haben Fragen rund um das Thema Energieausweis? Wir helfen Ihnen gerne weiter!