Sie haben es wahrscheinlich schon selbst gemerkt: Grundstückspreise klettern, Baukosten steigen wegen den hohen EnEV-Anforderungen und auch Baumaterial und Handwerker werden teurer. Ein Ansatz um Geld einzusparen ist daher, Einfamilienhäuser zu einer Eigentümergemeinschaft umzuwandeln und damit Bau- und Unterhaltkosten um über 10 % zu reduzieren. Das wissen sogar viele Bauträger und Verwalter nicht.
Wird dieser Zusammenschluss schon vor dem Bau getätigt, fallen weniger Vermessungs- und Parzellierungskosten für das Grundstück an. Außerdem benötigen Eigentümer ein geringeres Bankdarlehen und Eigenkapital und die Immobilie ist auch schneller abbezahlt. Der Bank ist es dabei egal, ob Ihr Haus eine WEG oder ein Eigenheim ist.
Auch die Heizungsanlage können Sie sich teilen, sodass die Kosten für eine Anschaffung oder Reparatur auf die Eigentümer der WEG verteilt werden können. Zudem erhalten Sie gegenüber dem normalen Hausbesitzer günstigere Konditionen für Ihre Gebäudeversicherung und andere Versicherungen. Sie können auch einen Sammelplatz für Mülltonnen errichten, wodurch Sie weitere Kosten einsparen. Obendrein erhalten Sie einen Verwalter mit dem Sie über Ihre Immobilie sprechen können.
In Köln wird bald ein Bauprojekt abgeschlossen, bei dem 240 Reihenhäuser errichtet und jeweils 30 zu einer WEG zusammengeschlossen wurden. Diese bilden einen Bauabschnitt und befinden sich in der gleichen Straße. Da die Grundstücke im Erbbaurecht vergeben wurden, wirkte sich dies preisreduzierend auf das Projekt aus.
Sie möchten sich als Gemeinschaft um wenige Dinge kümmern und dafür zahlen? Das lässt sich ohne Probleme in der Teilungserklärung festlegen. Eigenheim-Käufer lebten vorher meistens in einer Mietwohnung mit wenig Selbstbestimmung und möchten sich nun im eigenen Haus ohne viele Regeln selbst verwirklichen. Diesem Wunsch kann größtenteils entsprochen werden.
Mit einer Teilungserklärung können Sie fast genauso unabhängig sein wie ein alleiniger Hausbesitzer, was zu einer Reduzierung des Abstimmungsbedarf führt und auch Konflikten vorbeugt. Legen Sie zum Beispiel in der Erklärung fest, dass Sie Ihre Fassade nach Ihrem Geschmack gestalten, eine Solaranlage auf dem Dach errichten oder ein Gartenhaus in einer bestimmten Größe bauen wollen dürfen.
Außerdem müssen Sie dank der Teilungserklärung keine Rücklagen ansparen, denn jeder Eigentümer ist für sein Haus selbst verantwortlich und muss nicht für einen zahlungsunfähigen Eigentümer aufkommen.
Aber es gibt im WEG-Recht auch Bereiche, wo es keinen Verhandlungsspielraum gibt. Vom Bundesgerichtshof wurde z. B. ein Urteil festgelegt, dass die Bodenplatten von Balkonen und die darüber befindlichen Isolierungen bei einer WEG, die nur aus Doppelhäusern besteht, unabdingbares Gemeinschaftseigentum sind.
Manchmal kann es auch vorkommen, dass Hausbesitzern keine Wahl gelassen wird, ob Sie sich zu einer WEG zusammenschließen oder nicht z. B. wenn in dicht bebauten Gebieten in Städten in Innenhöfen oder auf ehemaligen Parkplätzen neue Häuser gebaut werden. Denn dadurch werden die Abstandsflächen für die Nachbarbebauung, die normalerweise gelten, umgangen. Für Eigentümergemeinschaften gilt das Nachbarrecht nämlich nicht.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema WEG? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Juliane Degen
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