Was Eigentümer bei der neuen Grundsteuer beachten müssen

Sie haben wahrscheinlich schon davon gehört:

Um die Grundsteuer aller 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu festzusetzen, müssen Eigentümer bis Ende Januar 2023 die Grundsteuererklärung im ELSTER-System des Finanzamts eintragen.

Bei Nichteinreichung drohen Verspätungszuschläge!

Wir geben Ihnen nützliche Tipps, worauf Sie beim Ausfüllen des ELSTER-Formulars achten müssen, damit Ihre Grundsteuererklärung korrekt ist und eine potenzielle Erhöhung gering ausfällt.

Die allgemeinen Parameter der neuen Grundsteuer

Grundsteuerwert
x Steuermesszahl (ist bei dem Bundesmodell vom Bund festgelegt worden, bei den abweichenden Ländermodellen von den Ländern)
x Hebesatz (wird von der Gemeinde festgelegt)

Allgemeine Bewertungskriterien, die in den Grundsteuerwert einfließen

Tipp 1: Quadratmeterzahl

Für die korrekte Berechnung der Grundsteuer für Wohngrundstücke benötigt das Finanzamt die genaue Quadratmeterzahl der Nutz- und Wohnfläche.

Die Wohnfläche wird mithilfe der Wohnflächenverordnung (WoflV) und die Nutzfläche nach der DIN 277 ermittelt.

Nach der WoflV müssen Flächen unter z. B. Dachschrägen, Schwimmbädern und unbeheizten Wintergärten die Quadratmeterzahl halbiert und bei Balkonen und Terrassen geviertelt werden.

Treppen, die über mehr als drei Stufen verfügen, werden nicht berücksichtigt.

Zusätzlich gibt es einige Räume, die bei der Grundsteuererklärung nicht zu berücksichtigen sind, da sie nicht als Wohnräume identifiziert werden.

Darunter fallen Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume und Abstellräume.

Tipp 2: Kernsanierung

Wenn bei älteren Gebäuden in den letzten Jahren viele Sanierungsarbeiten angefallen sind, oder sogar eine Kernsanierung durchgeführt wurde, die zu einer längeren Nutzungsdauer führt, erhöht sich der Objektwert und die zu zahlende Grundsteuer.

Für eine Kernsanierung müssen folgenden Kriterien erfüllt sein:

Neues Dach und neue Fassade inkl. Dämmung
+ neue Fenster, Türen und Fußböden
+ neuer Innenausbau
+ neue Heizungsanlage sowie neue Sanitär- und Elektroinstallationen

Wurden nicht alle dieser Maßnahmen durchgeführt, dann liegt keine Kernsanierung vor.

Tipp 3: Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert, der auf Länderebene ermittelt wird, lässt sich ganz einfach nachschlagen. Eine entsprechende Übersicht bietet die zentrale Anlaufstelle auf: www.bodenrichtwerte-boris.de. Dort werden die einzelnen Richtwerte der Bundesländer zusammengetragen.