Dass Mietpreise steigen, ist nicht nur ein regionales Phänomen: zurzeit erhöhen viele Vermieter in der ganzen BRD die Mieten, wodurch Mieter vor große finanzielle Herausforderungen gestellt werden.
Ihre Immobilien- und Finanzierungsexperten von Degen Immobilien helfen Ihnen dabei, die brennendsten Fragen rund um das Thema Mietpreiserhöhungen und deren Zulässigkeit zu klären.
Ein gerne genannter Grund für die Erhöhung der Miete ist für viele Vermieter die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Grundlage dafür ist aber in Deutschland fragwürdig, da Mieten inflationsfest sind.
Es ist die Energiekrise, die für explodierende Nebenkosten sorgt, sodass sich Vermieter gezwungen sehen, bisher geleistete Vorauszahlungen als Teil der Warmmiete den aktuellen Verbraucherpreisen anzupassen.
Ein weiterer Grund ist das Inkrafttreten des neuen Mietpreisspiegels zum 1. Juli 2022. Dieser kann zu einer schrittweisen Mieterhöhung führen, sollte die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen, um rechtskräftig zu sein, und darf sich um höchstens 20 % in drei Jahren steigern.
Vermieter müssen sich bei einer Mietpreiserhöhung an die gesetzlichen Vorgaben halten, sodass Sie als Mieter keine willkürlichen Erhöhungen akzeptieren müssen.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Erhöhung zulässig:
Damit Mieter vor einem zu hohen Mietanstieg geschützt sind, gibt es Verordnungen wie die Kappungsgrenze bei bestehenden sowie die Mietpreisbremse bei neuen Mietverhältnissen, die den prozentualen Mietpreisanstieg regulieren.
Dem Vermieter ist es laut Modernisierungsumlage erlaubt, bestimmte Renovierungskosten anteilig auf den Vermieter zu übertragen. Dies gilt vor allem für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Wärmeisolierung, den Solaranlageneinbau, Umrüstungen zur Wassereinsparung und unmittelbare Optimierungen der Wohnung in den Bereichen Belichtung, Schallschutz, Sanitär oder Brandschutz. Darunter fallen außerdem noch der Einbau eines Aufzugs oder die Neugestaltung der Grünanlagen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Bevor Sie die Erhöhung akzeptieren, haben Sie als Mieter nach Eingang einer schriftlichen Mieterhöhung durch den Vermieter zwei Monate Zeit, in denen Sie den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen können. Eine Begründung dafür kann sein, dass Sie die angegebene Vergleichsmiete anzweifeln, weil die Lage der Immobilie oder deren Ausstattung Ihrer Meinung nach vom Vermieter falsch eingeschätzt wurden.
Wenn Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema oder eine umfassende Beratung durch uns erhalten möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.
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