So nutzen Sie Ihre Garage richtig: Was erlaubt ist – und was nicht

Werkzeuge, Fahrräder, alte Möbel oder die Weihnachtsdekoration – wenn Keller und Dachboden aus allen Nähten platzen, erscheint die Garage oft als der perfekte Ersatzlagerraum. Doch Vorsicht: Garagen sind in erster Linie für Autos gedacht – und das hat gute Gründe!

Garagen sind für Autos da – und nur für Autos!

„In Deutschland ist die Nutzung von Garagen klar geregelt“, erklärt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband IVD. „Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Autos in den Garagen abgestellt werden, anstatt den ohnehin knappen Parkraum auf den Straßen weiter zu belasten.“ Die Bauordnungen der Bundesländer geben dabei die Spielregeln vor:

  • In Bayern dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge in der Garage stehen.
  • In Nordrhein-Westfalen ist zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern erlaubt.

 

Doch was bedeutet das für Ihren Alltag? „Grundsätzlich dürfen auch andere Gegenstände wie Wagenheber oder Winterreifen in der Garage untergebracht werden“, so Engel-Lindner. „Allerdings muss immer genug Platz für das Auto bleiben. Das Auto hat in der Garage oberste Priorität.“ Ein wenig zusätzlicher Stauraum für Schneeschaufeln oder Fahrräder ist meist unproblematisch – solange diese nicht den Hauptzweck der Garage beeinträchtigen.

Bußgeld bei Zweckentfremdung möglich

Auch wenn Garagen selten kontrolliert werden, sollte man das Risiko nicht unterschätzen. Ärger mit Nachbarn, die sich über Parkplatzmangel beschweren, könnte schnell eine Kontrolle durch das Ordnungsamt nach sich ziehen. Und ja, eine zweckentfremdete Garage kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Hausordnung und Mietvertrag beachten

Neben den gesetzlichen Regelungen können auch Hausordnungen oder Mietverträge zusätzliche Einschränkungen festlegen. So könnte zum Beispiel das Abstellen von Motorrädern oder das Lagern von Getränkekisten explizit verboten sein. „Wer solche Vereinbarungen ignoriert und die Garage zweckentfremdet, riskiert Abmahnungen – im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung“, warnt Engel-Lindner. Das Amtsgericht Stuttgart hat 2016 entschieden, dass schon eine dauerhaft abgestellte Getränkekiste als vertragswidriger Gebrauch gelten kann.

Unser Tipp: Die Garage clever nutzen

Nutzen Sie Ihre Garage so, wie sie gedacht ist: als sicheren Stellplatz für Ihr Fahrzeug. Sollten Sie zusätzlichen Stauraum benötigen, helfen clevere Lösungen wie Regale oder Wandsysteme, um kleine Gegenstände platzsparend zu verstauen – ohne den Platz für Ihr Auto zu gefährden.

Denken Sie daran: Ordnung spart nicht nur Platz, sondern auch Ärger!

Falls Sie weitere rechtliche oder praktische Tipps rund um Ihre Immobilie benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Carlotta Reiter
Auszubildende zur Immobilienkauffrau