KfW 300 – Die Förderung für Familien, die klimafreundlich bauen

Um Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Neubau oder Erstkauf selbstgenutzter sowie klimafreundlicher Immobilien zu ermöglichen, startete am 1. Juni 2023 die neue KfW-Förderung (300), die am 16.10.2023 noch einmal angepasst wird. Ab diesem Datum wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro erhöht. Mit jedem weiteren Kind wird sie jeweils noch einmal um 10.000 Euro angehoben. Für Kredit­höchst­beträge gilt eine Erhöhung um bis zu 35.000 Euro.

Die Förderstufe ist erreicht, wenn das Wohngebäude die Effizienz­haus-Stufe 40 vorweist, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und dieses nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

WICHTIG: Bei der Antragsstellung zählt nicht das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen des Jahres der Antragsstellung, sondern das des vorletzten und vor­vorletzten Jahres der Ehe- oder Lebens­partner bzw. Allein­erziehenden. Für Anträge im Jahr 2023 zählen also die Bescheide von 2021 und 2020.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Sie interessieren sich für diesen Kredit, haben aber noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen dabei, diesen Kredit für sich geltend zu machen und erläutern Ihnen die weiteren Konditionen, damit auch Sie in Zukunft Ihre eigenen vier Wände mit Ihrer Familie bewohnen können.

Ihre Juliane Degen
Geschäftsinhaberin

Juliane Degen, Immobilienexpertin