KfW 300 – Die Förderung für Familien, die klimafreundlich bauen
Um Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Neubau oder Erstkauf selbstgenutzter sowie klimafreundlicher Immobilien zu ermöglichen, startete am 1. Juni 2023 die neue KfW-Förderung (300), die am 16.10.2023 noch einmal angepasst wird. Ab diesem Datum wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro erhöht. Mit jedem weiteren Kind wird sie jeweils noch einmal um 10.000 Euro angehoben. Für Kredithöchstbeträge gilt eine Erhöhung um bis zu 35.000 Euro.
Die Förderstufe ist erreicht, wenn das Wohngebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 vorweist, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und dieses nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
WICHTIG: Bei der Antragsstellung zählt nicht das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen des Jahres der Antragsstellung, sondern das des vorletzten und vorvorletzten Jahres der Ehe- oder Lebenspartner bzw. Alleinerziehenden. Für Anträge im Jahr 2023 zählen also die Bescheide von 2021 und 2020.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- Für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 240.000 Euro
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung hängt vom Einkommen ab
Sie interessieren sich für diesen Kredit, haben aber noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen dabei, diesen Kredit für sich geltend zu machen und erläutern Ihnen die weiteren Konditionen, damit auch Sie in Zukunft Ihre eigenen vier Wände mit Ihrer Familie bewohnen können.
Ihre Juliane Degen
Geschäftsinhaberin