Immobilienkauf als unverheiratetes Paar?

Sie sind ein unverheiratetes Paar, das eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte? Dann sollten Sie dies beachten: Was tun wir im Fall einer Trennung oder dem Tod des Partners, um uns abzusichern?

Viele Paare vergessen, dass Sie im Todesfall des Partners nicht berechtigt sind, die Immobilie zu erben. Diese kann zum Teil oder auch komplett an die Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge fallen. Deshalb raten wir Ihnen, ein paar Vorkehrungen zu treffen.

Der Grundbucheintrag

Um im Rechtsverkehr als Eigentümer zu gelten, müssen Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Der Preis, den Sie für die Immobilie gezahlt haben, spielt dabei keine Rolle. Sollte nur Ihr Partner einen Grundbucheintrag haben, benötigen Sie einen Partnerschaftsvertrag, um ein Recht auf das Eigentum zu haben. Wenn Sie beide im Grundbuch aufgelistet sind, wird die Immobilie im Todesfall aufgeteilt. Die eine Hälfte gehört Ihnen, die andere den Erben des Verstorbenen.

Der Partnerschaftsvertrag

Um verschiedene Einzelheiten genauer regeln zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie einen Partnerschaftsvertrag abschließen. In diesem Vertrag kann z. B. stehen, wie viel Eigenkapital von jedem beim Immobilienkauf eingebracht wurde und wer in welcher Höhe die Tilgung bezahlt. Außerdem sind beide Partner anteilig als Eigentümer im Grundbuch aufgeführt.

Auch sollten Sie regeln, was passiert, wenn einer nicht mehr fähig ist eine Rate zu zahlen oder wer im Fall einer Trennung weiter in der Immobilie wohnt. Zum Thema Partnerschaftsvertrag sollten Sie sich von einem Rechtsexperten und für die Immobilie von ImmobilienExperten beraten lassen.

Immobilienkauf als GbR

Um eine Immobilie als unverheiratetes Paar zu kaufen, können Sie auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen. Diese steht dann auch im Grundbuch. Den Gesellschaftern – also ihnen – gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, in diesem Fall der Immobilie. Weitere Einzelheiten werden dann im so genannten Gesellschaftsvertrag geregelt. Dort stehen die genauen Anteile beider Partner sowie die Regelungen, die greifen, wenn es zur Trennung kommen sollte.

Um späterem Streit vorzubeugen, sollten Sie über geleistete Beiträge genau Buch führen. Dies gilt sowohl für eine GbR als auch den Partnerschaftsvertrag.

Auch zum Thema GbR sollten Sie einen Rechtsexperten zurate ziehen.

Sie sind ein unverheiratetes Paar, dass eine Immobilie kaufen möchte, benötigen aber Hilfe?

Dann kontaktieren Sie uns!

Ihre Juliane Degen
Geschäftsinhaberin

Juliane Degen, Immobilienexpertin