Sie sind ein unverheiratetes Paar, das eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte? Dann sollten Sie dies beachten: Was tun wir im Fall einer Trennung oder dem Tod des Partners, um uns abzusichern?
Um im Rechtsverkehr als Eigentümer zu gelten, müssen Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Der Preis, den Sie für die Immobilie gezahlt haben, spielt dabei keine Rolle. Sollte nur Ihr Partner einen Grundbucheintrag haben, benötigen Sie einen Partnerschaftsvertrag, um ein Recht auf das Eigentum zu haben. Wenn Sie beide im Grundbuch aufgelistet sind, wird die Immobilie im Todesfall aufgeteilt. Die eine Hälfte gehört Ihnen, die andere den Erben des Verstorbenen.
Um verschiedene Einzelheiten genauer regeln zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie einen Partnerschaftsvertrag abschließen. In diesem Vertrag kann z. B. stehen, wie viel Eigenkapital von jedem beim Immobilienkauf eingebracht wurde und wer in welcher Höhe die Tilgung bezahlt. Außerdem sind beide Partner anteilig als Eigentümer im Grundbuch aufgeführt.
Auch sollten Sie regeln, was passiert, wenn einer nicht mehr fähig ist eine Rate zu zahlen oder wer im Fall einer Trennung weiter in der Immobilie wohnt. Zum Thema Partnerschaftsvertrag sollten Sie sich von einem Rechtsexperten und für die Immobilie von ImmobilienExperten beraten lassen.
Um eine Immobilie als unverheiratetes Paar zu kaufen, können Sie auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen. Diese steht dann auch im Grundbuch. Den Gesellschaftern – also ihnen – gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, in diesem Fall der Immobilie. Weitere Einzelheiten werden dann im so genannten Gesellschaftsvertrag geregelt. Dort stehen die genauen Anteile beider Partner sowie die Regelungen, die greifen, wenn es zur Trennung kommen sollte.
Um späterem Streit vorzubeugen, sollten Sie über geleistete Beiträge genau Buch führen. Dies gilt sowohl für eine GbR als auch den Partnerschaftsvertrag.
Auch zum Thema GbR sollten Sie einen Rechtsexperten zurate ziehen.
Sie sind ein unverheiratetes Paar, dass eine Immobilie kaufen möchte, benötigen aber Hilfe?
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Ihre Juliane Degen
Geschäftsinhaberin
Martin S. (33martin)2024-04-03Sehr angenehmer Kontakt und zügige, professionelle Vermietung. Vielen Dank an Frau Degenlokone loki2024-03-12Sehr freundliche Inhaberin und der Personal, hilfsbereit , zuverlässig und erledigigen ales schnel sehr empfehlenswertTorsten Rathmann2024-02-09Sehr kompetente und nette Beratung!Fred Eric2023-12-12Kompetente Ansprechpartnerin mit kreativen Ideen und sehr gutem Fachwissen. Kundenwünsche werden groß geschrieben und man fühlt sich wunderbar aufgehoben. Auch das gesamte Team ist authentisch und ehrlich, was in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einfach das höchste Gut ist. Daher bin ich froh diesen wertvollen Kontakt gefunden zu haben.Biljana Jordanovska2023-12-05Tolles organisiertes Team, zugänglich und sehr professionell! Great organized team, accessible and very professional!L J2023-11-02Wir sind froh extrem froh, dass uns Frau Degen empfohlen wurde weil wir innerhalb von 3 Wochen durchweg professionell begleitet wurden. Somit konnten wir erst verkaufen und im Anschluss sogar direkt neu kaufen. Das alles in 3 Wochen!!! Schnell, professionell und sehr gut vernetzt Vielen Dank für allesJohn Wartenberg2023-10-29Ich kann die Firma Degen Immobilien nur weiterempfehlen. Ich komme aus der Nähe von Berlin und war auf Suche nach einer Investitionsmöglichkeit und wurde bei Frau Degen fündig. Sie und ihr Team haben sich Zeit genommen, um mit mir alle Möglichkeiten durchzusprechen und um das passende Objekt zu finden. Ich konnte so mit Degen Immobilien meine Wünsche umsetzen und bin sehr zufrieden und würde immer wieder auf Frau Degen und ihrem Team zurückkommen. LG aus Berlin
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