Am 01.01.2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65-%-EE-Pflicht). Zunächst gilt dies für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
Was darüber hinaus noch für Immobilienbesitzer bezüglich des Gebäudenergiegesetzes (GEG) 2024 wichtig ist, erfahren Sie in unserer PDF, die Sie unten als Download finden.
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Sie möchten mehr über das Gebäudeenergiegesetz erfahren und wissen, inwiefern Sie davon betroffen sind? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Juliane Degen
Geschäftsführerin
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